Kritis Verordnung
Das BSI-Gesetz regelt im Paragraph 8a, dass Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet sind, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Ihre IT-Systeme und Prozesse ausreichend zu schützen. In den jeweiligen Sektoren, wie Energie oder Wasser, können dabei branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) zur Gewährleistung der Anforderungen von Verbänden vorgeschlagen und vom BSI zugelassen werden.
Die Data Center Excellence unterstützt Betreiber von Kritischen Infrastrukturen dabei, ihre Rechenzentren gemäß der Kritis Verordnung abzusichern. Dazu erstellen wir Analysen des Ist-Zustands und Sicherheitskonzepte, die den branchenspezifischen Sicherheitsstandard mit dem Vorgehen der EN 50600 im Normenteil Sicherungssysteme (EN 50600-2-5) vereinen. Die resultierenden Konzepte sind dann nicht nur für Standorte mit Rechenzentren, sondern für alle Liegenschaften des Betreibers Kritischer Infrastrukturen anwendbar.
Ein einheitliches Sicherheitskonzept erleichtert den für die Sicherheit Verantwortlichen die Umsetzung der Maßnahmen und die Gewährleitung der Sicherheit im täglichen Betrieb.